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für die Nutzung der Plattform Fairwenden
Betreiber: Fairwenden (Einzelunternehmen) · Inhaber: Thomas Krovinovic · Haasestr. 2 · 10245 Berlin · Deutschland · USt-IdNr.: DE465864022 · E-Mail: kontakt@fairwenden.de
Fairwenden stellt unter der Domain fairwenden.de eine Online-Plattform zur Vermittlung zeitlich begrenzter Mietverhältnisse über bewegliche Gegenstände (Einzelgegenstände sowie zusammengestellte Pakete aus mehreren Gegenständen, z. B. Werkzeuge, Haushalts-, Veranstaltungs- und Freizeitgeräte) bereit.
Nutzer können die Plattform mit ihrem Konto sowohl als Mieter als auch als Vermieter nutzen. Vermieter können dabei als Privatpersonen oder als gewerbliche Anbieter handeln.
Vermittlerrolle und Vertragspartner:
Fairwenden vermittelt Mietverträge und stellt die technische Infrastruktur für Inserate, Verfügbarkeitsprüfung, Buchungen, Zahlungen, Nachrichten und die kontaktlose Abwicklung über Schließfachstationen bereit.
Der eigentliche Mietvertrag über den jeweiligen Einzelgegenstand oder das Paket kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Fairwenden ist nicht Vermieter der angebotenen Gegenstände, wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer fremder Mietgegenstände und ist nicht Vertragspartner des Mietvertrags.
Neben dem direkten Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter besteht das Nutzungsverhältnis über die Bereitstellung der Plattformfunktionen zwischen dem jeweiligen Nutzer und Fairwenden auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen.
Für bestimmte Funktionen auf Fairwenden (insbesondere das Senden von Nachrichten, das Einstellen von Inseraten, das Reservieren und Buchen von Gegenständen oder Paketen sowie die Zahlungsabwicklung) ist ein registriertes Nutzerkonto erforderlich.
Nutzer sind verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung und Profilpflege gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Die persönlichen Zugangsdaten sind sicher zu verwahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Die Registrierung, die Anmeldung, das Durchsuchen von Angeboten sowie das Schreiben von Nachrichten (Inseratsanfragen) an Vermieter sind zunächst ohne abgeschlossene Identitätsprüfung möglich.
Bevor ein Nutzer jedoch erstmals einen Einzelgegenstand oder ein Paket verbindlich reservieren bzw. buchen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine erfolgreich abgeschlossene Identitätsprüfung wird grundsätzlich im Nutzerkonto vermerkt und für künftige Buchungen wiederverwendet, sodass vor weiteren Buchungen grundsätzlich keine erneute Identitätsprüfung erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis zur Reichweite der Identitätsprüfung:
Die Identitätsprüfung dient der Prävention von Betrug, Diebstahl und Identitätsmissbrauch bei kontaktlosen Schließfachübergaben. Sie stellt keine Bonitätsprüfung dar und begründet weder eine Garantie noch ein Einstehen von Fairwenden für die Zahlungsfähigkeit des Mieters, den pfleglichen Umgang mit dem Mietgegenstand oder dessen fristgerechte und unbeschädigte Rückgabe.
Fairwenden ist berechtigt, neue Reservierungen und Buchungen technisch abzulehnen, solange die E-Mail-Bestätigung oder die Identitätsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen ist oder wenn eine Identitätsprüfung abgebrochen, widerrufen oder nachträglich unkenntlich gemacht („redacted“) wurde, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
Vermieter müssen in ihrem Fairwenden-Vermieterprofil wahrheitsgemäß angeben, ob sie privat oder gewerblich handeln. Diese Angabe muss der tatsächlichen rechtlichen und steuerlichen Einstufung der Vermietungstätigkeit entsprechen. Vor der Veröffentlichung von Inseraten muss der Vermieter zudem ein verbundenes Auszahlungskonto über Stripe Connect erfolgreich einrichten und die dortigen gesetzlichen Prüfungen (KYC) abschließen.
Handelt ein Vermieter gewerblich, muss er seine gesetzlichen Anbieter- und Steuerangaben (Rechtsform, Anschrift, Kontakt, Umsatzsteuerstatus) vollständig im Vermieterprofil hinterlegen. Ihm können gegenüber Verbrauchern zusätzliche gesetzliche Informations- und Verbraucherschutzpflichten (wie z. B. ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers) obliegen. Fairwenden ersetzt diese gesetzlichen Pflichten des gewerblichen Vermieters nicht.
Bei privaten Vermietern finden die besonderen verbraucherschützenden Vorschriften über Verbraucherverträge gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keine Anwendung.
Vermieter können auf Fairwenden sowohl einzelne Mietgegenstände (Einzelgegenstände) als auch kombinierte Paketangebote (Pakete) aus zwei bis fünf ihrer bereits veröffentlichten Einzelgegenstände einstellen.
Der Vermieter ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inserate und Angaben allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
Vermieter dürfen nur Gegenstände zur Miete anbieten, über die sie verfügungsberechtigt sind, deren Vermietung gesetzlich zulässig ist und die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verkehrssicher, funktionsfähig und geeignet sind.
Pakete greifen auf den physischen Bestand der enthaltenen Einzelgegenstände zu. Wird ein Paket gebucht, werden die benötigten Exemplare der enthaltenen Einzelgegenstände für den betroffenen Zeitraum (einschließlich Vorbereitungs- und Puffertagen) automatisch gegen kollidierende Einzel- oder Paketbuchungen gesperrt – und umgekehrt.
Vermieter können ihre eigenen Inserate nach Maßgabe der bereitgestellten Plattformfunktionen bearbeiten, pausieren und bei dafür vorgesehenen Inseratszuständen (wie Entwürfen oder pausierten Inseraten) löschen.
Das Bearbeiten, Pausieren oder Löschen eines Inserats berührt bereits wirksam zustande gekommene Mietverträge und laufende Buchungen grundsätzlich nicht. Bereits bestehende vertragliche Pflichten aus diesen Buchungen bleiben vollumfänglich unberührt.
Der Buchungs- und Vertragsschluss für Einzelgegenstände und Pakete auf Fairwenden vollzieht sich in folgenden Schritten:
Vertragspartner des Mietvertrags sind ausschließlich der jeweilige Vermieter und der Mieter. Fairwenden tritt nicht als Mietvertragspartei auf.
Dem Mieter werden vor der Reservierung und vor der Zahlung alle für seine Buchung maßgeblichen Beträge transparent angezeigt. Dies umfasst den Mietpreis für den gewählten Zeitraum, eine eventuelle Kaution sowie den insgesamt zu zahlenden Gesamtbetrag.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. im Stripe-Connect-Marktplatzmodell (Direct Charges auf dem verbundenen Konto des Vermieters). Fairwenden speichert selbst keine vollständigen Kreditkartendaten oder Bankverbindungen (IBAN).
Im Rahmen einer bezahlten Buchung werden die Abrechnungswerte auf Grundlage der bei Buchungserstellung gespeicherten Preis- und Gebühren-Snapshots ermittelt:
Für die konkrete Buchung sind stets die bei der Buchung angezeigten und im unveränderlichen Buchungs-Snapshot dokumentierten Preis- und Abrechnungskonditionen maßgeblich.
Steuerliche Zuordnung:
Ob auf den Mietpreis Umsatzsteuer anfällt oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Anwendung findet, richtet sich ausschließlich nach dem steuerlichen Status des jeweiligen Vermieters (privat, gewerblicher Kleinunternehmer oder regelbesteuerter gewerblicher Vermieter) und den von ihm im Vermieterprofil hinterlegten Angaben. Die steuerlichen Angaben des Vermieters für die Mietleistung sind strikt von den Unternehmensangaben von Fairwenden als Plattformbetreiber getrennt.
Für einen Einzelgegenstand oder ein Paket kann der Vermieter im Inserat eine Kaution festlegen. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor der Buchung und Zahlung gesondert ausgewiesen.
Technischer Zahlungs- und Erstattungsablauf: Die Kaution wird im Rahmen des Stripe-Checkout-Vorgangs (im Zahlungsmodus „payment“) als gesonderte Position zusammen mit dem Mietpreis eingezogen (keine bloße unverbindliche Karten-Vorautorisierung) und im Buchungsdatensatz als hinterlegte Sicherheitsleistung („held“) geführt. Sie dient als zweckgebundene Sicherheit für den Vermieter bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter bzw. unterbliebener Rückgabe des Mietgegenstands. Auf die Kaution erhebt Fairwenden keine Plattformprovision.
Wird der Mietgegenstand bzw. das Paket nach Ablauf der Mietzeit ordnungsgemäß und unbeschädigt an der vereinbarten Übergabestation zurückgegeben und vom Vermieter entnommen, wird die Kaution im regulären Buchungsablauf per Rückerstattung über Stripe (Stripe Refund) vollständig an den Mieter zurückgezahlt.
Wird vor, bei oder nach der Rückgabe ein Problem, ein Mangel oder ein Schaden am Mietgegenstand über die Plattform gemeldet, kann die Rückzahlung der Kaution bis zur Klärung des Sachverhalts zwischen den Vertragsparteien vorläufig angehalten werden. Fairwenden trifft hierbei keine gerichtliche Entscheidung über zivilrechtliche Schadenersatzansprüche; den Mietvertragsparteien bleibt die Geltendmachung ihrer gesetzlichen Rechte unbenommen.
Die Übergabe und Rückgabe von Mietgegenständen und Paketen erfolgt bei Fairwenden kontaktlos über ausgewählte 24/7-Schließfachstationen in vier Schritten: (1) Einlegen durch den Vermieter vor Mietbeginn, (2) Abholen durch den Mieter ab Mietbeginn, (3) Zurückgeben durch den Mieter bis zum vereinbarten Mietende und (4) Entnehmen durch den Vermieter nach Rückgabe.
Nach Zahlungsbestätigung und Bereitstellung der Schließfachreservierung im Fulfillment-System erhalten Vermieter und Mieter in ihrer Buchungsansicht sowie per E-Mail die jeweils für ihren Schritt erforderlichen Zugangsdaten (QR-Codes bzw. PINs) zum Öffnen des zugewiesenen Schließfachs.
Fairwenden setzt zur Bereitstellung der Schließfachinfrastruktur technische Fulfillment-Dienstleister ein. Die technische Anbindung erfolgt primär über Gegenstand.de (Mirafox UG (haftungsbeschränkt)); Standorte und Schließfachsysteme werden unter anderem von myflexbox bereitgestellt.
Für die Stornierung von Buchungen über die Plattform gelten folgende reguläre Regelungen:
Eine noch nicht bezahlte Reservierung kann jederzeit kostenfrei storniert werden. Da noch keine Zahlung geleistet wurde, entsteht kein Erstattungsbetrag.
Storniert der Mieter eine bezahlte Buchung vor der tatsächlichen Entnahme des Gegenstands aus dem Schließfach, staffelt sich die Erstattung wie folgt:
Storniert der Vermieter eine bestätigte und bezahlte Buchung vor der Abholung durch den Mieter (z. B. wegen unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit), werden der gesamte Mietpreis sowie eine etwaige Kaution vollständig zu 100 % an den Mieter erstattet.
Eine berechtigte Stornierung durch den Fairwenden-Support (z. B. bei technischen Störungen der Schließfachanlage) führt ebenfalls zu einer vollständigen Erstattung von Mietpreis und Kaution an den Mieter.
Bei einem Mietvertrag mit einem privaten Vermieter besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht allein aufgrund eines Fernabsatzvertrags zwischen zwei Privatpersonen.
Schließt ein Verbraucher einen Fernabsatz-Mietvertrag mit einem gewerblichen Vermieter ab, kann ihm grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) zustehen, soweit keine gesetzliche Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB eingreift.
Zur Ausübung eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts stellt Fairwenden gemäß § 356a BGB eine zweistufige elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) bereit. Über diese Funktion kann der Verbraucher seine Widerrufserklärung online eingeben, mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ absenden, erhält unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung mit Zeitstempel auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) und Fairwenden leitet die Erklärung an den gewerblichen Vermieter weiter. Alternativ kann der Widerruf auch direkt gegenüber dem gewerblichen Vermieter erklärt werden. Die freiwilligen Stornierungsregeln von Fairwenden beschränken etwaige gesetzliche Widerrufsrechte nicht.
Zur elektronischen Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) und zu den Widerrufsinformationen
Fairwenden führt die zur Vermittlung und ordnungsgemäßen Abwicklung einer Buchung notwendigen technischen Schritte durch und bindet hierfür spezialisierte Dienstleister ein (u. a. für E-Mail- und Identitätsverifizierung, Zahlungsabwicklung, Kautionsverwaltung, Schließfachsteuerung, Statusaktualisierungen und transaktionale Systemnachrichten).
Ausführliche Informationen darüber, wie personenbezogene Daten im Rahmen dieser Prozesse verarbeitet werden, findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Veröffentlichte Einzelgegenstände und Pakete können über die Fairwenden-Suche von Nutzern aufgefunden werden. Die angezeigten Treffer werden anhand der vom Suchenden eingegebenen bzw. ausgewählten Such- und Filterkriterien eingeschränkt:
Neben einer optionalen nutzergesteuerten Sortierung nach Entfernung nimmt Fairwenden derzeit keine zusätzliche Gewichtung oder Rangordnung der passenden Treffer anhand von bezahlter Hervorhebung vor. Die technische Reihenfolge der angezeigten Treffer stellt keine Qualitätsbewertung oder Empfehlung dar.
Transparenz zur Ergebnisdarstellung:
Vermieter bleiben für alle von ihnen auf der Plattform eingestellten Inhalte (insbesondere Texte, Titel, Beschreibungen, Mietregeln, Preisangaben und Bilder) allein verantwortlich und müssen gewährleisten, dass sie über die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) verfügen.
Der Vermieter räumt Fairwenden für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht ein, die bereitgestellten Inhalte technisch zu speichern, zu vervielfältigen und innerhalb der Fairwenden-Plattform öffentlich darzustellen, soweit dies für den Betrieb, die Anzeige und die Abwicklung des Inserats erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Verwertung (z. B. der Verkauf von Inhalten, eine Weiterlizenzierung an Dritte oder die Nutzung für plattformexterne Werbe- und Affiliate-Zwecke) findet nicht statt. Die Rechte des Vermieters an seinen Inhalten bleiben im Übrigen unberührt.
Fairwenden verteilt Inserate derzeit nicht automatisiert über externe Marktplätze, Affiliate-Netzwerke, Partnerseiten, externe Produktfeeds oder automatisierte Social-Media-Kanäle. Die Veröffentlichung und Vermittlung erfolgt derzeit ausschließlich innerhalb der Fairwenden-Plattform.
Fairwenden darf im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang Maßnahmen ergreifen, wenn Inserate oder die Nutzung der Plattform insbesondere:
Mögliche Maßnahmen können je nach Schwere und Einzelfall insbesondere die Beanstandung eines Inserats, die vorübergehende Einschränkung der Sichtbarkeit, die Pausierung oder Entfernung eines Inserats, die Einschränkung einzelner Plattformfunktionen oder – in schwerwiegenden Fällen – die Einschränkung oder Beendigung der Plattformnutzung sein.
Fairwenden setzt derzeit keine automatisierte Inhaltsmoderation oder algorithmische Entscheidung über Sperrungen ein. Soweit eine Moderationsentscheidung erforderlich ist, erfolgt sie derzeit anhand des konkreten Sachverhalts.
Gegenüber gewerblichen Vermietern begründet und übermittelt Fairwenden Entscheidungen über eine Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Plattformnutzung entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf einem dauerhaften Datenträger.
Im Falle einer vollständigen Beendigung der Plattformnutzung durch Fairwenden gilt grundsätzlich eine Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme ein (z. B. eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur sofortigen Beendigung, das Vorliegen eines zwingenden wichtigen Grundes oder ein wiederholter Verstoß gegen die geltenden Bedingungen).
Nutzer können die Beendigung ihres Plattformkontos oder den Widerruf bzw. die Löschung ihrer Identitätsverifizierung über die Kontaktadresse von Fairwenden verlangen:
E-Mail: kontakt@fairwenden.de
Wird eine über Stripe Identity durchgeführte Identitätsprüfung widerrufen oder bei Stripe unkenntlich gemacht („redacted“), wird der Verifizierungsstatus des Kontos bei Fairwenden automatisch deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Reservierungen oder Buchungen mehr angelegt werden, bis gegebenenfalls eine erneute Verifizierung erfolgt.
Eine Beendigung des Plattformkontos oder der Widerruf der Identitätsverifizierung beendet nicht automatisch bereits wirksam geschlossene Mietverträge oder laufende Buchungen. Bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen aus laufenden Vermietungen (einschließlich Rückgabe-, Zahlungs- und Kautionsabwicklung) bleiben bis zur vollständigen Abwicklung bestehen.
Erforderliche Daten können von Fairwenden auch nach Beendigung des Kontos weiterhin gespeichert werden, soweit dies zur Abwicklung laufender Buchungen, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder aufgrund gesetzlicher (insbesondere steuer- und handelsrechtlicher) Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Fairwenden hat im Rahmen des technischen Plattformbetriebs Zugriff auf die für Inserate, Buchungen, Zahlungsstatus, Abrechnung, Nachrichten, elektronische Widerrufserklärungen und Fulfillment erforderlichen Plattformdaten sowie auf den technischen Status der Mieter-Identitätsprüfung.
Ein Vermieter kann über sein registriertes Nutzerkonto die ihm in den jeweiligen Plattformansichten bereitgestellten Informationen zu seinen eigenen Inseraten, Buchungen und Abrechnungsinformationen jederzeit einsehen. Es existiert derzeit kein allgemeiner Self-Service-Export aller Plattformdaten als CSV- oder JSON-Datei.
Fairwenden erhebt und speichert selbst keine vollständigen Kreditkarten- oder Bankverbindungsdaten und speichert weder aus dem Stripe-Connect-Onboarding von Vermietern (KYC) noch aus der Stripe-Identity-Prüfung von Mietern amtliche Ausweiskopien, Ausweisnummern oder Selfie-Aufnahmen in der eigenen Datenbank. Für die Ausübung personenbezogener Betroffenenrechte wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
Fairwenden haftet im Rahmen des Plattformnutzungsverhältnisses unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Fairwenden, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformnutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von Fairwenden der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Da der Mietvertrag über die Gegenstände unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter geschlossen wird, haftet Fairwenden nicht als Vermieter für die Beschaffenheit der Mietgegenstände oder für die Erfüllung der mietvertraglichen Hauptleistungspflichten durch die Parteien des Mietvertrags.
Fairwenden kann diese Bedingungen anpassen, soweit dies zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer und organisatorischer Weiterentwicklungen der Plattform erforderlich ist.
Vorgeschlagene Änderungen dieser Bedingungen werden gewerblichen Vermietern auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
Hierbei gilt grundsätzlich eine angemessene Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen vor dem geplanten Inkrafttreten. Erfordern die Änderungen komplexe technische oder betriebliche Anpassungen seitens des gewerblichen Vermieters, kann eine entsprechend längere Frist gewährt werden. Der gewerbliche Vermieter hat das Recht, das Plattformverhältnis vor Ablauf der Frist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu kündigen.
Die Vorankündigungsfrist gilt ausnahmsweise nicht, wenn Fairwenden aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen zu einer sofortigen Änderung verpflichtet ist oder wenn unvorhergesehene, unmittelbar drohende Gefahren (z. B. Betrug, Schadsoftware, Datenschutzverletzungen oder Cybersicherheitsrisiken) eine sofortige Änderung erfordern.
Gegenüber Verbrauchern finden geänderte Bedingungen für künftige Buchungen und Vertragsschlüsse Anwendung.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.