Seite wird geladen …
Seite wird geladen …
Informationen für Verbraucher zu gesetzlichen Widerrufsrechten bei Fernabsatzverträgen mit gewerblichen Vermietern auf Fairwenden sowie zur elektronischen Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB.
Der Mietvertrag über den jeweiligen Einzelgegenstand oder das Paket kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande.
Fairwenden vermittelt diesen Vertrag und stellt die technische Infrastruktur für Inserate, Buchungsabwicklung, Zahlungen und Übergabestationen bereit. Fairwenden ist selbst nicht Vermieter der Gegenstände und wird nicht Vertragspartner des Mietvertrags.
Wichtige Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Vermietern:
Für Fernabsatzverträge mit gewerblichen Vermietern stellt Fairwenden gemäß § 356a BGB (in Kraft seit dem 19. Juni 2026) diese ständig verfügbare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereit. Du kannst die Funktion auch ohne Anmeldung (ohne Login) nutzen.
Zweistufiger Ablauf: Gib zunächst im ersten Schritt die Angaben zum Vertrag ein und klicke auf „Vertrag widerrufen“. Im zweiten Schritt überprüfst du deine Zusammenfassung und gibst die Erklärung verbindlich über die Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ ab. Du erhältst gemäß § 356a Abs. 4 BGB unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) mit Datum und Uhrzeit des Eingangs; gleichzeitig leitet Fairwenden deine Erklärung an den gewerblichen Vermieter weiter.
Widerrufsrecht
Soweit dir als Verbraucher gegenüber einem gewerblichen Vermieter ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Fairwenden kommt der Mietvertrag gemäß Ziffer 6 der AGB zustande, sobald die Zahlung über den Stripe-Checkout im Modus payment erfolgreich abgeschlossen ist und die Buchung im System als bestätigt (confirmed) geführt wird.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, kannst du entweder die oben bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) auf dieser Seite nutzen oder den jeweiligen gewerblichen Vermieter (dessen Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf der Artikelseite sowie in den Buchungsdetails ausgewiesen sind) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür auch das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag wirksam widerrufst, hat der gewerbliche Vermieter dir alle Zahlungen, die er von dir erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Mietleistung bzw. Bereitstellung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du dem gewerblichen Vermieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Widerruf hinsichtlich dieses Vertrags erklärst, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB). Wurde der Mietgegenstand bereits an dich übergeben, bist du zur unverzüglichen Rückgabe verpflichtet.
Das Gesetz sieht in § 312g Abs. 2 BGB bestimmte Ausnahmen vor, bei denen auch gegenüber einem gewerblichen Unternehmer kein Widerrufsrecht besteht.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Wichtiger rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung:
Nicht jede zeitgebundene Sachmiete auf Fairwenden fällt automatisch unter den Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Während reine Freizeit- und Sportartikel für einen festen Termin darunter fallen können, dienen insbesondere Werkzeuge, Baugeräte, Reinigungstechnik oder Umzugszubehör häufig keinem reinen Freizeitzweck. Ob bei einem konkreten Mietvertrag mit einem gewerblichen Vermieter eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht eingreift, bestimmt sich daher stets nach dem konkreten Vertragsgegenstand und den gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall.
Liegt der gebuchte Mietbeginn innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist und verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der gewerbliche Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt, kann im Falle eines Widerrufs nach Leistungsbeginn ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung bestehen (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig erlöschen.
Die in Ziffer 11 der Fairwenden-AGB geregelte Stornierungsstaffel (bis 24 Stunden vor Mietbeginn 100 % Mietpreis, unter 24 Stunden 50 % Mietpreis abzüglich Plattform- und Schließfachgebühr) gilt für die freiwillige Stornierung über den Storno-Button der Buchungsansicht.
Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen mit gewerblichen Vermietern wird durch diese freiwillige Stornierungsstaffel nicht eingeschränkt. Deshalb löst eine Erklärung über die elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) auch keinen automatischen Teil-Abzug nach der freiwilligen Stornierungsstaffel aus, sondern dokumentiert den Widerruf mit Zeitstempel zur gesetzlichen Rückabwicklung.
Alternativ zur oben stehenden elektronischen Widerrufsfunktion kannst du für einen Widerruf auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular nutzen und an den jeweiligen gewerblichen Vermieter senden:
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück an den in deiner Buchungsübersicht bzw. auf der Artikelseite genannten gewerblichen Vermieter.)
Bei Fragen erreichst du unseren Support jederzeit per E-Mail unter kontakt@fairwenden.de oder über Hilfe & Kontakt.